Simpego versichert ausschliesslich bereits in der Schweiz verzollte und eingeführte Fahrzeuge.
Über unseren Prämienrechner haben Sie die Möglichkeit, einfach und schnell eine Offerte zu berechnen. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen.
Rechnen Sie Ihre individuelle Offerte auf unserem speziellen online Prämienrechner für die Oldtimerversicherung. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen.
Serienmässig hergestellte Campervans (z.B. VW T-Serie, Mercedes Vivano, Mercedes Marco Polo etc.) können Sie in unserem online Prämienrechner direkt auswählen und die Prämie berechnen.
Möchten Sie einen Camper mit Individualaufbau versichern, wählen Sie die entsprechende Fahrzeugbasis und deklarieren Sie den Wert Ihres Individualaufbaus als Auf- und Einbauten.
In der Regel übermitteln wir den Versicherungsnachweis elektronisch innert max. 24 Stunden nach Versicherungabschluss an das zuständige Strassenverkehrsamt. Melden Sie sich bitte telefonisch bei uns unter 058 521 11 11, sollten Sie eine kürzere Frist benötigen. Auch wenn der Versicherungsnachweis bereits durch uns übermittelt wurde, ist er erst per Beginndatum der Versicherung aktivierbar.
Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center.
Ja. Egal ob Auto, Lieferwagen oder Motorrad – gerne unterbreiten wir Ihnen eine Offerte für Wechselschilder. Melden Sie sich dafür entweder telefonisch unter +41 58 521 11 11 bei unserem Costumer Solution Center oder per Email unter service@simpego.ch.
Benutzen Sie unseren online Prämienrechner Autoversicherung und Motorradversicherung für eine individuelle Offerte. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen.
Nach dem Kauf wird der elektronische Versicherungsnachweis dem Strassenverkehrsamt übermittelt. Ihr Fahrzeug können Sie ab dem Beginndatum des Versicherungsvertrages beim Strassenverkehrsamt einlösen. Ihre Versicherungsdokumente erhalten Sie von uns anschliessend per E-Mail.
Das Fahrzeug muss bei der Einfuhr in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt angemeldet werden. Die Zollbehörde teilt dem Fahrzeug eine Stammnummer zu und stellt insbesondere den Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) aus, welcher später für die Zulassungsprüfung erforderlich ist. Sobald Sie diese Formalitäten erledigt haben, können Sie eine Versicherung bei simpego abschliessen. Benutzen Sie dafür unseren online Prämienrechner Autoversicherung oder Motorradversicherung für eine individuelle Offerte. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen.
Ihren aktuellen Vertragsablauf und Ihre Kündigungsfrist finden Sie auf Ihrer aktuellen Police. Benutzen Sie unsere online Prämienrechner Autoversicherung und Motorradversicherung für eine individuelle Offerte und setzen Sie den Versicherungsbeginn gemäss Ihrem Kündigungstermin. Ein vorgedrucktes Kündigungsformular können Sie per Email bei service@simpego.ch bestellen.
Nachdem Sie sich einfach und unverbindlich eine Offerte berechnet haben, besteht die Möglichkeit, diese direkt online zu bestätigen. Durch die Bestätigung wird der elektronische Versicherungsnachweis dem Strassenverkehrsamt übermittelt. Sie können die Umschreibung des Fahrzeugausweises per Post vornehmen. Kopieren Sie Ihren Fahrzeugausweis und senden Sie das Original per Post ans nächste Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.
Ein Versicherungsvertrag ist immer persönlich und kann nicht übertragen werden.
Sie haben die Möglichkeit, sich Ihre persönliche Offerte zu berechnen, welche Sie auch gleich bestätigen können.
Damit Sie den Halterwechsel auf dem Strassenverkehrsamt melden können, wird gleichzeitig der elektronische Versicherungsnachweis ausgelöst.
Falls Ihre Tante auch bei simpego versichert ist, kann der Vertrag von unserem Customer Solution Center aufgehoben werden. Andernfalls stellen wir Ihnen gerne ein vorgefertigtes Kündigungsformular zur Verfügung, um den Vorversicherer Ihrer Tante zu benachrichtigen.
Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center unter der Nummer +41 58 521 11 11 oder per Email an service@simpego.ch und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11 und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11 und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Um die gewünschte Vertragsänderung vornehmen zu können, benötigen wir eine Bestätigung der Leasinggesellschaft. Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11.
Simpego bietet ausschliesslich Jahresverträge an. Die Versicherung wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen und erneuert sich stillschweigend für ein weiteres Vertragsjahr, sofern keine Vertragspartei vor Ablauf des Vertragsjahres kündigt.
Optional können Sie bei uns zu jedem Vertrag das tägliche Kündigungsrecht einschliessen und somit mit einer Kündigungsfrist von 24h jederzeit den Vertrag auflösen.
Sobald Sie Ihr Kontrollschild beim Strassenverkehrsamt abgegeben haben, können Sie uns den Verkauf des Fahrzeuges unter service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11 mitteilen. Wir werden Ihren Vertrag aufheben und eine allfällig unverbrauchte Prämie zurückerstatten.
Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11 und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ein neuer elektronischer Versicherungsnachweis ist nur im Falle eines Kantonswechsels notwendig.
Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11. Sie erhalten Ihre grüne Versicherungskarte wahlweise per Post oder per Email zugestellt.
Der Zweck des als grüne Karte bezeichneten Versicherungsdokuments besteht darin, bei der Einreise in einen ausländischen Staat zu bescheinigen, dass das auf der Karte bezeichnete Fahrzeug mit einer ausreichenden Haftpflichtversicherungsdeckung versehen ist. (Quelle: Natioanles Versicherungsbüro Schweiz)
Ob Sie für Ihr Reiseziel eine grüne Karte benötigen oder nicht, finden Sie auf der Karte des Nationalen Versicherungsbüros.
Hinweis: Die grüne Karte wird im Kosovo nicht akzeptiert und es muss in jedem Fall eine Grenzversicherung abgeschlossen werden.
Um eine grüne Karte zu erhalten, kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11. Sie erhalten Ihre grüne Versicherungskarte wahlweise per Post oder per Email zugestellt.
Bitte kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11. Sie erhalten Ihr europäisches Unfallprotokoll wahlweise per Post oder per Email zugestellt.
Bei temporärer Hinterlegung der Kontrollschilder erfolgt keine anteilsmässige Rückerstattung der Versicherungsprämie. Falls Sie die Kontrollschilder für länger als 6 Monate hinterlegen, melden Sie sich bei unserem Customer Solution Center unter +41 58 521 11 11 oder per Email an service@simpego.ch.
In der Motorradversicherungsprämie ist bereits berücksichtigt, dass Sie nicht jeden Tag im Jahr fahren können. Für das temporäre Deponieren der Kontrollschilder wird die Prämie deshalb nicht anteilsmässig zurückerstattet. Es macht deshalb Sinn, die Kontrollschilder das ganze Jahr über zu behalten. So können Sie auch schöne Wintertage auf dem Motorrad geniessen. Wollen Sie die Schilder für länger als 6 Monate hinterlegen, melden Sie sich bei unserem Customer Solution Center unter +41 58 521 11 11 oder per Email an service@simpego.ch, damit der Vertrag für diese Zeit gegebenenfalls aufgehoben und die Prämie zurückerstattet werden kann.
Ein Versicherungsvertrag ist immer persönlich und kann daher nicht übertragen werden.
Benutzen Sie unseren online Prämienrechner Autoversicherung und Motorradversicherung für eine individuelle Offerte. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen.
Damit Sie den Halterwechsel auf dem Strassenverkehrsamt melden können, lösen wir gleichzeitig den elektronischen Versicherungsnachweis aus.
Zusätzlich wird das Strassenverkehrsamt Ihres Kantones das von Ihnen ausgefüllte "Kontrollschilder Abtretungsformular" verlangen. Sie können dieses über die Webseite des für Sie zuständigen Strassenverkehrsamtes bestellen. Nachdem Sie die Umschreibung auf dem Strassenverkehrsamt vorgenommen haben, wird der laufende Vertrag Ihres Ehepartners aufgehoben und die nicht verbrauchte Prämie zurückerstattet.
Benutzen Sie unseren online Prämienrechner Autoversicherung und Motorradversicherung für eine individuelle Offerte. Schliessen Sie den neuen Vertrag direkt online ab. Den Versicherungsnachweis lösen wir automatisch im Hintergrund aus.
Benutzen Sie unseren online Prämienrechner Autoversicherung und Motorradversicherung für eine individuelle Offerte. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen. Den benötigten Versicherungsnachweis übermitteln wir im Hintergrund automatisch an das zuständige Strassenverkehrsamt. Danach können Sie die Kontrollschilder dort beziehen.
Ein Versicherungsvertrag ist immer persönlich und kann daher nicht übertragen werden.
Benutzen Sie unseren online Prämienrechner Autoversicherung und Motorradversicherung für eine individuelle Offerte. Anschliessend können Sie den Versicherungsvertrag direkt online abschliessen.
Damit Sie den Halterwechsel auf dem Strassenverkehrsamt melden können, lösen wir gleichzeitig den elektronische Versicherungsnachweis aus.
Falls Sie die Kontrollschilder ebenfalls übernehmen, wird das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons das von Ihnen ausgefüllte "Kontrollschilder Abtretungsformular" verlangen. Sie können dieses über die Webseite des für Sie zuständigen Strassenverkehrsamtes bestellen.
Nachdem Sie die Umschreibung auf dem Strassenverkehrsamt vorgenommen haben, wird der laufende Vertrag aufgehoben und die nicht verbrauchte Prämie zurückerstattet.
Zusätzliche Lenker müssen nicht namentlich erfasst werden. Der Lenkerkreis ist nicht eingeschränkt.
Verursacht ein unter 25-jähriger Lenker einen Haftpflichtschaden, fällt ein zusätzlicher Selbstbehalt von CHF 1000 an. Falls Sie bei Vertragsabschluss bereits wissen, dass Lenker unter 25 Jahren vorhanden sind, können Sie diese beim Abschluss deklarieren. Damit entfällt der zusätzliche Selbstbehalt von CHF 1000 auch dann, wenn der Schadenfall von einem unter 25-jährigen Lenker verursacht wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen zusätzlichen Lenker oder um den Versicherungsnehmer handelt.
Fahrzeugschäden durch die folgenden Risiken sind in der Teilkaskodeckung versichert:
- Feuer
- Elementarereignis (inkl. Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Hochwasser, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Schneedruck, Lawinen)
- Schneerutsch
- Diebstahl
- Kollision mit Tier
- Marderbiss
- Glasbruch
- Vandalismus
- Hilfeleistungsschäden
- Abstürzende Objekte
Gemäss Bundesgesetz der Unfallversicherung (UVG) sind nur Arbeitnehmer, welche eine Arbeitszeit von mehr als 8 Stunden/Woche überschreiten, für Nichtberufsunfälle versichert.
Durch die Insassen-Unfalldeckung stellen Sie sicher, dass sämtliche Mitfahrer vollumfänglich geschützt sind (egal ob Kinder, Senioren, ausländische Gäste, Selbstständige, etc.).
Ein weiterer Vorteil dieser Summenversicherung ist, dass Sie sich in einem Schadenfall die versicherte Summe sofort auszahlen lassen können, unabhängig von der Schuldfrage oder einer allfällig vorhandenen Lebensversicherung.
Die Haftpflicht eines Anhängers ist über das Zugfahrzeug versichert.
Simpego bietet die Parkschadendeckung als Zusatz zur Kollisionskasko für Fahrzeuge bis zum 7. Betriebsjahr an. Bitte überprüfen Sie, ob bei Ihrem Fahrzeug diese Voraussetzungen gegeben sind.
Das Zerkratzen eines Fahrzeugs wird über die Parkschadendeckung oder Kollisionskasko (Vollkasko) abgewickelt.
Über die Teilkaskodeckung Vandalismus sind versichert: Das mutwillige oder böswillige Abbrechen von Antenne, Rückspiegel, Scheibenwischer oder Ziervorrichtung, Zerstechen der Reifen, Hineinschütten von schädigenden Stoffen in den Treibstoff- oder Öltank, Aufschlitzen des Cabrioletverdecks, Bemalen und Bespritzen mit Farbe oder anderen Stoffen. Andere Vandalenschäden sind ausgeschlossen.
Ja. Wenn Sie die Deckung "Schutzbekleidung" versichert haben, ist Ihre Schutzbekleidung und die Schutzbekleidung Ihres Sozius im Zusammenhang mit einem versicherten Kaskoereignis zum Neuwert versichert. Als Schutzbekleidung gelten:
- Helm
- Schutzbrille
- Handschuhe
- Stiefel
- Protektoren
- Kombi
- Schutzanzüge
Sie sind über den Versicherungsvertrag Ihrer Mutter versichert.
Verursacht ein unter 25-jähriger Lenker einen Haftpflichtschaden, fällt ein zusätzliche Selbstbehalt von CHF 1000 an. Falls bekannt, können Sie zusätzliche Lenker unter 25 Jahren beim Abschluss deklarieren. Damit entfällt der zusätzliche Selbstbehalt von CHF 1000 auch dann, wenn der Schadenfall von einem unter 25-jährigen Lenker verursacht wurde.
Eine allfällige Vertragsanpassung kann via unserem Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11 gemeldet werden.
Muss das Fahrzeug aufgrund einer Panne oder eines anderen versicherten Ereignisses in die Garage, übernehmen wir die Kosten für ein gleichwertiges Miet- / Ersatzfahrzeug während der Dauer der Instandstellung.
Wir arbeiten nicht mit einem Bonus- / Malussystem (Bonusstufensystem). Sie profitieren bei uns ab Vertragsbeginn von einer risikogerechten Prämie und keiner Prämienerhöhung im Schadenfall.
Zusätzliche Lenker müssen nicht namentlich erfasst werden. Der Lenkerkreis ist nicht eingeschränkt.
Verursacht ein unter 25-jähriger Lenker einen Haftpflichtschaden, fällt ein zusätzliche Selbstbehalt von CHF 1000 an. Falls bekannt, können Sie zusätzliche Lenker unter 25 Jahren beim Abschluss deklarieren. Damit entfällt der zusätzliche Selbstbehalt von CHF 1000 auch dann, wenn der Schadenfall von einem unter 25-jährigen Lenker verursacht wurde. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen zusätzlichen Lenker oder um den Versicherungsnehmer handelt.
Wir empfehlen zudem Ihrem Nachbarn, die Deckung "Führen fremder Motorfahrzeuge" in seiner Privathaftpflichtversicherung einzuschliessen. Diese übernimmt im Falle eines Schadens allfällige Selbstbehalte.
Mietautos sind nicht versichert, weder das Mieten noch das Vermieten.
Ja, Ihre Fahrzeug-Haftpflicht deckt unter anderem Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen oder Gegenständen zufügen.
Falls Sie mindestens die Kollisionskasko versichert haben, ist die Beule versichert. Falls Sie zusätzlich die Deckung Parkschaden eingeschlossen haben, fällt für Sie nur der im Vertrag festgehaltene Selbstbehalt für Parkschäden und nicht der ganze Selbstbehalt für Kollision an.
Sofern Sie mindestens das Basis-Paket der 24h-Assistance-Deckung in Ihrem Versicherungsvertrag eingeschlossen haben, organisieren und bezahlen wir die Pannenhilfe vor Ort oder das Abschleppen des Fahrzeugs bis zur nächsten, geeigneten Reparaturwerkstätte, bei versichertem Plus-Paket bis zur Garage nach Wunsch.
Eine Vollkaskodeckung setzt sich aus der Kollisionskasko und der Teilkasko zusammen.
Definition Kollisionskasko
Fahrzeugschäden durch plötzliche, gewaltsame, mechanische, unfreiwillige, äussere Einwirkung, also etwa durch Anprall, Zusammenstoss, Absturz oder Umkippen (auch Einsinken, jedoch nur bei Motorwagen und Anhängern bis 3.5 t Gesamtgewicht).
Definition Teilkasko
Fahrzeugschäden durch:
- Feuer
- Elementarereignis (inkl. Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Hochwasser, Überschwemmung, Hagel, Sturm, Schneedruck, Lawinen)
- Schneerutsch
- Diebstahl
- Kollision mit Tier
- Marderbiss
- Glasbruch
- Vandalismus
- Hilfeleistungsschäden
- Abstürzende Objekte
Alle Fahrzeugarten:
Das Zubehör ist unbegrenzt mitversichert.
Ausnahme: Auf- und Einbauten bei Lieferwagen
Nicht im Listenpreis inbegriffene, dazugekaufte Ein- oder Aufbauten müssen separat deklariert werden. Als Auf- und Einbauten gelten am Lieferwagen fest montierte Fahrzeugaufbauten (z.B. Kastenaufbau) und Fahrzeugeinrichtungen, die ausschliesslich für die Verwendung mit dem versicherten Fahrzeug vorgesehen sind.
Das Fahren von fremden Motorfahrzeugen kann über die Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden.
Bitte klären Sie zusätzlich mit Ihrem Kollegen ab, welche Einschränkungen sein Versicherungsvertrag bezüglich anderer Lenker vorsieht.
Kleinglas wie Blinker, Scheinwerfer, Glühbirne (inkl. LED) können im Rahmen der Teilkaskodeckung mit der Zusatzdeckung "Glasbruch Plus" versichert werden.
Nutzen Sie unser Schadenformular und senden Sie dieses via Email an claims@simpego.ch oder kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11. Unser spezialisierter Partner Carglass wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
Wussten Sie schon? Wird ein Bruchschaden nicht durch Austausch, sondern durch Reparatur der Scheibe von einem autorisierten Fachbetrieb beseitigt, so reduziert sich der vertraglich vereinbarte Selbstbehalt um CHF 200.
In der Haftpflicht-, Kasko- und Unfallversicherung verzichten wir bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Schadens auf das uns zustehende Rückgriffs- bzw. Kürzungsrecht. Aus gesetzlichen Gründen besteht jedoch kein Anrecht auf den Verzicht des Rückgriffs- bzw. Kürzungsrechts bei Geschwindigkeitsexzessen, bei Fahren in fahrunfähigem Zustand und bei Drogen-, Alkohol- und Medikamentenmissbrauch.
Versichert sind Halter, Lenker und weitere Insassen des aufgeführten Fahrzeugs sowie Hilfspersonen.
Im Schadenfall haben Sie freie Garagenwahl. Falls Sie keine Stammgarage haben, empfehlen wir Ihnen gerne einen Reparaturpartner.
Falls die voraussichtliche Schadenhöhe CHF 500 übersteigt, muss die Reparatur zuerst von uns freigegeben werden. Kontaktieren Sie oder Ihre Garage dafür bitte unser Customer Solution Center claims@simpego.ch oder +41 58 521 11 11 vor der Reparatur.
Bei Schäden, die durch unbekannte Dritte verursacht wurden (Parkschäden), informieren Sie uns bitte unbedingt vor der Reparatur, unabhängig von der voraussichtlichen Schadenhöhe.
Wir arbeiten nicht mit einem Bonus- / Malussystem (Bonusstufensystem). Sie profitieren bei uns ab Vertragsbeginn von einer risikogerechten Prämie und keiner Prämienerhöhung im Schadenfall.
Nutzen Sie unser Schadenformular und senden Sie dieses via Email an claims@simpego.ch oder kontaktieren Sie unser Customer Solution Center per Email an service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11. Diese Nummer gilt für reguläre Schadenmeldungen sowie als Notfallnummer für 24h-Assistance.
Bitte senden Sie das gescannte Kündigungsschreiben mit der Unterschrift des Versicherungsnehmers per Email an service@simpego.ch.
Per Vertragsende:
Eine Kündigung können Sie uns bis spätestens am letzten Tag vor Ende des Vertragsjahres mitteilen.
Tägliches Kündigungsrecht:
Falls Sie das tägliche Kündigungsrecht eingeschlossen haben, können Sie mit einer Kündigungsfrist von 24h jederzeit den Vertrag auflösen.
Im Schadenfall:
Die Kündigung muss uns bis spätestens 4 Wochen nach Auszahlung des Schadens gemeldet werden.
Für eine Kündigung erreichen Sie unser Customer Solution Center per Email unter service@simpego.ch oder unter der Nummer +41 58 521 11 11.
Hinweis: Die definitive Aufhebung und Abrechnung des Vertrages erfolgt per Rückgabe- oder Umschreibedatum der Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt.
Sobald Sie Ihr Auto oder Ihr Motorrad beim Strassenverkehrsamt ab- bzw. umgemeldet haben, erhalten wir eine entsprechende Nachricht und heben Ihren Vertrag per Abmeldedatum auf. Die noch nicht verbrauchte Prämie wird Ihnen zurückerstattet. (VVG 42 vorbehalten)